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Gutachten
In einem Gutachten dokumentiert der Sachverständige den vorhanden Ist-Zustand, vergleicht ihn mit dem Soll-Zustand unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und nimmt eine Bewertung vor.
Massnahmen zur Mängelbeseitigung werden aufgezeigt und die Kosten ermittelt.
Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen ist - auch bei privater Beauftragung - Unparteilichkeit , Neutralität und Objektivität.
Gerichtsgutachten
Im Rahmen eines Zivilprozesses oder eines selbstständigen Beweisverfahrens erfolgt die Beauftragung zur Erstattung eines Gutachtens durch das Gericht. Die Ausarbeitungen des Sachverständigen sind für das Gericht die fachliche Grundlage der Urteilsfindung.
Privatgutachten
Bei nicht fachgerechter Ausführung, Unsicherheit über die Qualität der Ausführung, Differenzen bei der Abrechnung hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Sachverständigen privat zur Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen.
Auch bei nicht fertiggestellten Leistungen, bzw. abgebrochener Leistungserbringung empfiehlt es sich, den Ist-Zustand durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dokumentieren zu lassen.
Art und Umfang sind im Einzelfall frei vereinbar.
Schiedsgutachten
Wie bei einem Gerichtsgutachten, kann der Sachverständige durch ein Schiedsgericht, dessen Urteilsfindung sich zwei Parteien unterworfen haben, beauftragt werden.